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Immobilienanzeigen – Energieausweis



Jüngst haben einige Fälle, in welchen Immobilienmakler keinen Energieausweis in ihren Immobilienanzeigen preisgegeben haben, für einige Abmahnungen gesorgt. Der Bundesgerichtshof hat darauf hin deutlich gemacht, dass es Pflicht bei dem Verkauf einer Immobilie ist, einen Energieausweis anzugeben. Auch Häuser und Wohnungen können in bestimmte Energieklassen unterteilt werden.

 

EnergieausweisWas ist der Energieausweis?

 

Durch die Energiesparverordnung wurde festgelegt, dass in den Angaben der Immobilien, für welche ein Energieausweis vorliegt, bestimmte Pflichtangaben für den Verkauf, die Vermietung oder das Leasing gemacht werden müssen.

 

In Informationen der Immobilie müssen Angaben zu der Art des Energieausweises, dem Energieverbrauch und dem Energiebedarf sowie den Energieträgern wie Öl, Gas oder Strom gemacht werden. Zudem müssen bei Bestimmen Arten von Immobilien Angaben zu der Energieeffizienzklasse sowie dem Baujahr gemacht werden.

 

Generell gibt der Energieausweis Auskunft über die Höhe des tatsächlichen und des mutmaßlichen Energieverbrauchs einer Immobilie. Anhand des Dokuments kann dann gesehen werden, ob sich der Energieverbrauch im roten oder im grünen Bereich befindet. Die Ausweise dürfen generell nur von Fachleuten ausgestellt werden. Dazu zählen zum Beispiel Energieberater, Bauingenieure, Bautechniker, Architekten, Schornsteinfeger und einige weitere Fachleute.

 

Wärmeschutz und Energiebedarf - Schritt für Schritt zum EnergieausweisEs kommen allerdings noch einige weitere umfangreiche Kriterien dazu, nach welchen genau ausgewählt wird, wer einen Energieausweis erstellen darf. Die Kosten belaufen sich je nach Art des Ausweises ebenfalls auf unterschiedliche Werte. Der Verbrauchsausweis kann teilweise online erstellt werden und stellt damit nicht so einen hohen Kostenfaktor dar, wie der Bedarfsausweise, zu welchem die unterschiedlichsten Informationen zusammengetragen werden müssen.

 

Für welche Immobilien wird der Energieausweis benötigt?

 

Generell wird der Energieausweis für jedes Haus benötigt. Eine Ausnahme stellen jedoch sehr kleine Häuser mit einer Nutzfläche von unter 50 qm, Häuser, welche unter Denkmalschutz stehen sowie Häuser, welche aufgrund eines Abrisses verkauft werden, dar. Bei einer Eigentumswohnung wird ebenfalls immer ein Energieausweis benötigt.

 

Energieausweise verstehenAllerdings wird dieser nicht für die einzelne Wohnung, sondern für das gesamte Gebäude, in welchem sich die Wohnung befindet, erstellt. Grundsätzlich muss dem Interessenten einer Immobilie der Energieausweis spätestens bei einem Besichtigungstermin vorliegen.

 

Welche Vor- oder Nachteile ergeben sich für Käufer, Verkäufer, Mieter sowie Vermieter?

 

Die größten Vorteile ergeben sich durch die Regelung des Bundesgerichtshofs für die Interessenten. Diese können schon beim Anschauen einer Immobilie erkennen, welche Folgekosten eventuell auf sie zukommen. Dadurch kann der Kauf einer Immobilie besser abgewägt werden und ein Vergleich zwischen mehreren Immobilien erstellt werden. Auf die Verkäufer beziehungsweise die Immobilienmakler kommt dadurch ein zusätzlicher Aufwand zustande, da unter Umständen nicht bei jeder Immobilie ein Energieausweis vorliegt.

 

 

 

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