Versicherungsschutz während der Bauzeit

Gebäudeneubauversicherung -
Von Baubeginn an Sicherheit

Mit einer Neubauversicherung genießt man als Bauherr Versicherungsschutz von Anfang an.

Da man als Bauherr für alle vom Bau und vom Baugrundstück ausgehenden Schäden, für die niemand sonst verantwortlich gemacht werden kann, aufkommen muss, ist die enthaltene Bauherrenhaftpflicht eine sehr wichtige Versicherung. Zieht sich jemand durch eine ungenügend gesicherte Baustelle beispielsweise einen Beinbruch zu, wird der Bauherr zur Kasse gebeten und sofern er nicht entsprechend versichert ist. muss er alle anfallenden Kosten selbst tragen.

Der Bau an sich kann aber nicht nur Schäden verursachen, er kann auch selbst Schaden nehmen. Ein Feuer im Rohbau, Vandalismus, Sturm- und Hagelschäden oder auch Diebstahl können die gesamte Baumaßnahme ins Wanken bringen oder zumindest gehörig verzögern. Für solche Schäden ist in der Neubauversicherung eine Bauleistungsversicherung enthalten.

Nach der Fertigstellung des Hauses wird die Neubauversicherung normalerweise durch eine Wohngebäudeversicherung abgelöst, um gegen entsprechende Gefahren auch weiterhin versichert zu sein.

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Bauplanung - Erstellen von Bauzeichnungen: Bauzeichnungen sind Zeichnungen für die Objektplanung und die Tragwerksplanung für Entwurf, Genehmigung, Ausführung und Aufnahme von baulichen Anlagen. (DIN 1356)

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