Versicherungsschutz für den Hausrat

Hausratversicherung -
Der Schutz für das Eigentum

Wer eine Hausratversicherung abschließen oder zu einer günstigeren Versicherung wechseln möchte, sollte sich in jedem Fall die Versicherungsbedingungen genau ansehen, denn hier können bei Schadensfällen mitunter böse Überraschungen im Kleingedruckten lauern. So kann es gerade bei Standardpolicen häufig sein, dass Wertsachen nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag versichert sind oder dass es etwa bei Diebstahl zahlreiche Einschränkungen gibt - viele Policen versichern Fahrräder nur zwischen 6 und 22 Uhr und die Versicherung greift auch nur dann, wenn das Fahrrad aus der Wohnung oder Garage entwendet wird.

Vermeiden sollte man beim Hausrat auch eine Unterversicherung - dann erstatten Versicherer Schäden nicht in vollem Umfang. Eine Unterversicherung kann sich ergeben, wenn man es versäumt, seine Versicherung über neuen, höherwertigen Hausrat zu informieren und die Versicherungssumme entsprechend anzupassen.

In der Regel gelten Hausratversicherungen weltweit, so dass sich der separate Abschluss eine Reisegepäckversicherung für den Urlaub oft erübrigt. Im Zusammenhang mit Reisen haben Versicherungsexperten noch einen Tipp für die Hausratversicherung: Wer mehrere Monate verreist, sollte seiner Versicherung die Abwesenheit melden - sie kann sonst die Zahlung verweigern!

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Bei einem Einbruchdiebstahl ersetzt eine Hausratversicherung in der Regel auch gestohlenes Bargeld. Dabei ist es rechtens, wenn von der Versicherung eine Höchstgrenze festlegt wird, bis zu welcher sie das gestohlene Geld ersetzt, wenn es nicht in einem Tresor aufbewahrt wurde. In einem Gerichtsurteil wurde bestätigt, dass die Versicherung ihre Kunden auf eine entsprechende Klausel beim Abschluss der Hausratversicherung nicht unbedingt gesondert hinweisen muss. (Oberlandesgericht Oldenburg, Aktenzeichen 5 U 162 / 16)

Bauplanung - Erstellen von Bauzeichnungen: Bauzeichnungen sind Zeichnungen für die Objektplanung und die Tragwerksplanung für Entwurf, Genehmigung, Ausführung und Aufnahme von baulichen Anlagen. (DIN 1356)

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