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Grundprinzipien von Ordnung in Mehrfamilienhäusern



Egal ob das Abstellen von Fahrrädern oder Kinderwagen im Hausflur, die nicht ordnungsgemäße Entsorgung von Hausmüll – es gibt viele Dinge, die das Zusammenleben von Menschen in einem Haus stören können. Recht schnell ist dabei ein Nachbarschaftsstreit entbrannt und der Haussegen hängt schief. Im Ernstfall kann es sogar zu Schwierigkeiten mit dem Vermieter kommen, im schlimmsten Fall zur Abmahnung und sogar zur Kündigung des Mietverhältnisses.

 

Um es gar nicht erst soweit kommen zu lassen, wird im Folgenden ein kurzer Überblick über verschiedene Grundprizipien von Ordnung in Mehrfamilienhäusern gegeben. Was ist bei der Benutzung vom Gemeinschaftsräumen zu beachten? Darf ich Schuhe vor der Wohnungstür abstellen? Darf mein Fahrrad im Hausflur stehen? Das sind Fragen, die hier kurz beantwortet werden sollen, um Streit mit dem Nachbarn oder dem Vermieter zu entgehen.

 

Grundprinzipien von Ordnung in MietshäusernSchuhe im Treppenhaus

 

Schuhe oder andere Gegenstände wie Möbelstücke etwa gehören nicht ins Treppenhaus. Das Treppenhaus ist kein Bestandteil der Mietwohnung. Zudem wird durch das Abstellen von Schuhen oder Möbeln im Treppenhaus ein einfacher Zugang erschwert.

 

Dies ist gerade in Gefahrensituationen, in denen das Treppenhaus als Flucht- und Rettungsweg dient, problematisch. Desweiteren wird dadurch das Reinigen schlicht behindert.

 

Die Sache mit dem Hausflur

 

Wie das Treppenhaus dienen auch Flure als Flucht- und Rettungswege. Dennoch werden sie oft als Abstellplatz für Kinderwagen, Garderoben oder Schuhe benutzt. Dies ist nicht zulässig, da eine barrierefreie Nutzung so nicht mehr gegeben ist. Auch Blumenkübel, die ja oft als Dekoration aufgestellt werden, dürfen nicht aufgestellt werden.

 

Sofas und Couches in großer AuswahlAnders sieht es jedoch bei Kinderwagen oder auch Rollatoren (oder einer anderen Gehhilfe) aus. Hier ist es nicht möglich, das Abstellen einfach zu untersagen. Weder Kinderwagen noch Gehhilfen stellen eine wesentliche Beeinträchtigung in der Nutzung des Hausflures oder auch des Treppenhauses dar. Dies wird durch verschiedene Gerichtsurteile auch bestätigt.

 

Nutzen von Gemeinschaftsräumen

 

Auch hier gilt: das Abstellen von Fahrrädern, Möbeln, Kartons, Schuhen und dergleichen ist nicht gestattet, ebensowenig wie in Kellergängen, unter Leitungen oder bei Heizungen. Sofern nicht ein separater Abstellplatz für Fahrräder vorhanden ist, gehören diese in die jeweiligen Mietskeller.

 

Nutzen von Gemeinschaftseinrichtungen

 

Gemeinschaftseinrichtungen sind etwa der Wäscheboden oder andere Wäschetrockenplätze. Als Gemeinschaftseinrichtungen sind die für alle Mieter zur Nutzung freigestellt. Daher haben hier Privatgegenstände keinen Platz. Sie sind in den eigenen Kellerräumen oder der eigenen Mietwohnung unterzubringen. Das Lagern von feuerempfindlichen, leicht entzündlichen Gegenständen oder geruchsbelästigender Stoffe ist verboten. (Eigene) Wäscheleinen sollten nach Benutzung entfernt werden.

 

Ein Zuwiderhandeln stellt eine Verletzung des Mietvertrages und der Hausordnung dar und es drohen dann mietvertragliche Konsequenzen wie Abmahnungen oder schlimmstenfalls sogar die Kündigung des Mietverhältnisses.

 

 

 

 

 

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