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Energieeinsparverordnung – Dämmung von Heizungsrohren ist Pflicht



Wenn es auch bis jetzt mehr eine rein private Sache der Geldverschwendung war, so sieht es nun etwas anders aus, denn es könnte noch eine gehörige Strafe dazukommen. Die Rede ist von Zuständen, wie sie eigentlich in den Heizungskellern in Deutschland gar nicht mehr vorkommen sollten – da gehen Heizungs- und Warmwasserrohre halbherzig oder überhaupt nicht gedämmt durch kalte, ungeheizte Räume und damit geht schon „unterwegs“ jede Menge an wertvoller und teurer Energie verloren.

 

Heizungsrohre - Dämmung kann ordentlich Geld sparenEin Zustand, den man erstens gar nicht möchte und der zweitens auch nicht mehr erlaubt ist. Man geht davon aus, dass pro Meter an nicht isoliertem Heizungsrohr zwischen 15 und 26 Euro im Jahr verloren gehen.

 

Dabei ist eine Isolierung der Heizungsrohre relativ kostengünstig und einfach und schnell selbst durchzuführen – ein simple Maßnahme mit einem hohen Einsparpotenzial, die sich oft schon im ersten Jahr nach der Umsetzung bezahlt macht.

 

Der Eigentümerverband Haus & Grund weist darauf hin, dass sich Hauseigentümer bereits seit dem Jahr 2007 darum hätten kümmern müssen, dass Heizungsrohre, Warmwasserleitungen sowie Armaturen in unbeheizten Räumen gedämmt sind beziehungsweise werden.

 

Werkstattbedarf online bestellenWer es bis jetzt versäumt hat, dieser Pflicht nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) nachzukommen, muss unter Umständen tief in die Geldbörse greifen. Diese Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro belegt werden.

 

Die Stärke der Dämmung, die eingesetzt werden muss, hängt dabei vom Innendurchmesser der zu dämmenden Rohre ab – je größer der Durchmesser, desto stärker muss auch die verwendete Dämmung sein. Die genauen Angaben dazu enthält die Anlage 5 der Energieeinsparverordnung.

 

Die Einhaltung dieser Vorschrift überprüft der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger im Rahmen der regelmäßigen Feuerstättenschau.

 

Die Energieeinsparverordnung lässt sich im Internet, beispielsweise unter www.gesetze-im-internet.de, nachlesen. Informationen dazu finden sich auch auf den Seiten der Verbraucherzentrale.

 

 

 

 

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